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Christian-Gottfried-Ehrenberg-Gymnasium

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Hausordnung
aktuelle Fassung vom 13.12.2023

So viel Freiheit wie möglich,

so viel Ordnung wie nötig.

Rechte und Freiheiten des einzelnen haben ihre Grenze da,

wo Rechte und Freiheiten anderer angetastet werden.

Hausordnung Christian-Gottfried-Ehrenberg Gymnasium Delitzsch

Diese Hausordnung basiert auf den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen, der Schulordnung für Gymnasien, der Schulbesuchsordnung mit deren jeweils laufenden Veränderungen.

I. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände mit den Gebäuden: Am Wallgraben, Dübener Straße und Bitterfelder Straße. In den Turnhallen gilt die jeweilige Turnhallenverordnung. Schulfremde Personen haben sich vor oder unverzüglich nach dem Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anzumelden. Das gilt nicht für Angehörige von Schülern, wenn das Schulgelände zum Zwecke der Teilnahme an einer Veranstaltung (z. B. Elternabend, Elterngespräch) betreten wird. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Den Weisungen des Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das unbefugte Betreten des Schulgeländes oder der unbefugte Aufenthalt können als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden.

II. Allgemeine Richtlinien

Die Verhaltensweisen aller müssen darauf gerichtet sein, eine optimale Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages zu gewährleisten. Im Umgang miteinander haben Höflichkeit, gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Integration und Toleranz Priorität. Wir verhalten uns so, dass niemand gefährdet wird oder zu Schaden kommt. Das Eigentum anderer wird geachtet.

III. Unterricht und Schulveranstaltungen

1. Ein Erfolg im Unterricht setzt bei jedem Schüler Pünktlichkeit, Ordnung, Aufmerksamkeit und aktive Mitarbeit voraus. Das Benutzen von Geräten, die den Unterricht stören, ist untersagt. Handys und andere elektronische Geräte sind im Unterricht grundsätzlich auszuschalten. Ausnahmen sind Geräte zum Mitschreiben ab Klasse 9. Eine Absprache mit dem Fachlehrer ist notwendig. Bei missbräuchlicher Nutzung ist es der jeweiligen Fachlehrkraft vorbehalten Mitschreiben auf Papier einzufordern.

2. Der Einlass in die Schule erfolgt ab 7.30 Uhr. Die Unterrichtszeiten sind wie folgt:

1. 07.45 Uhr 08.30 Uhr

2. 08.30 Uhr 09.15 Uhr 15 min

3. 09.30 Uhr 10.15 Uhr

4. 10.15 Uhr 11.00 Uhr 30 min

5. 11.30 Uhr 12.15 Uhr

6. 12.15 Uhr 13.00 Uhr 25 min

7. 13.25 Uhr 14.10 Uhr

8. 14.10 Uhr 14.55 Uhr



Bei Hitzeplan:

1./2. 07.45 Uhr 08.45 Uhr 15 min

3./4. 09.00 Uhr 10.00 Uhr 15 min

5./6. 10.15 Uhr 11.05 Uhr (nur 5. Klasse)

10.15 Uhr 11.15 Uhr 35 min

7./8. 11.50 Uhr 12.50 Uhr



3. Die Zeit nach dem Vorklingeln (5 min vor Unterrichtsbeginn) ist zur individuellen Unterrichtsvorbereitung zu nutzen.

4. Nach dem 2. und 3. Block haben alle Schüler bis einschließlich Klasse 9 den Pausenhof aufzusuchen. Über Ausnahmen entscheidet das Lehrpersonal.

5. Ist 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft im Raum, so informieren die Klassen bzw. Kurse das Sekretariat. Die Klassen und Kurse achten in diesem Fall selbstständig auf Disziplin.

6. In Freistunden stehen die Mensa Dübener Straße und der ehemalige Speiseraum im E-Haus als Aufenthaltsräume zur Verfügung. Bei Nutzung des Foyers ist auf Ruhe zu achten, um den Unterricht im Haus nicht zu stören.

7. Jeder Schüler darf für unterrichtsrelevante Zwecke und in Absprache mit der Fachlehrkraft das Schul-WLAN nutzen.

IV. Ordnung im Schulbereich

1. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit des Schulbereichs sowie die Schonung der Einrichtungsgegenstände mitverantwortlich. Mutwillige Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz. Über defekte Einrichtungen ist sofort ein Lehrer zu informieren.

2. Das Aushängen von Plakaten o.ä. in Unterrichts- oder Fachräumen ist mit dem Fachlehrer abzustimmen und nur auf den vorgesehenen Flächen erlaubt. Im sonstigen Schulbereich bedarf es der Genehmigung durch die Schulleitung.

3. Die Nutzung von elektronischen Endgeräten außerhalb des Unterrichts ist auf dem Komplex Dübener Straße untersagt. Über Ausnahmen entscheidet das Lehrpersonal.

4. Das Mitbringen sowie die Einnahme von Alkohol und Drogen ist untersagt. Es besteht generelles Rauchverbot.

5. Die Verbreitung verfassungsfeindlicher und die Menschenwürde missachtender Materialien ist nicht gestattet.

6. Waffen, Anscheinwaffen, waffenähnliche Gegenstände, Messer, Reizgas, Feuerwerkskörper und andere Zündwaffen sind im Schulbereich verboten.

7. Androhung und Anwendung jeglicher Gewalt ist untersagt.

8. Fachräume und Turnhallen dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrperson betreten werden. Nach der letzten Raumbelegung sind die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und der Raum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.

9. Fahrrad- und Kradfahren ist auf dem Schulgelände untersagt. Verstöße können zum Abstellverbot des Fahrzeuges auf den Schulgrundstücken führen. Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Ständer abzustellen. Für abgestellte Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz seitens der Schule oder des Schulträgers. Das Abstellen von PKW seitens Schüler auf dem Schulgelände ist verboten. Bei einem Hauswechsel ist das Fahrrad zu schieben.

10. Die Klassenstufen 5 und 6 dürfen bis zum Unterrichtsschluss das Schulgelände lediglich für Unterrichtsgänge verlassen. Die Klassen 7 bis 12 haben beim Hauswechsel den vorgeschriebenen Weg entlang der Dübener Straße zu nehmen. Ein Verlassen des Schulgeländes aus anderen Gründen (außer Unterrichtsgängen) ist nicht zulässig.

11. Unfälle und Verletzungen jeglicher Art (auch auf dem Schulweg) sind im Sekretariat zu melden. Dort werden gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen eingeleitet.

V. Erkrankungen, Beurlaubungen, Befreiungen

1. Ist ein Schüler verhindert am Unterricht teilzunehmen, beispielsweise durch Krankheit, so besteht unverzügliche Entschuldigungspflicht. Die Schule soll am Tag des Fernbleibens bis 8.00 Uhr informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens am dritten Tag des Fernbleibens in der Schule vorzulegen.

2. Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und frühzeitig dem Klassen- und entsprechenden Fachlehrer bekannt zu geben.

3. Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, ist eine sofortige Abmeldung beim aufsichtsführenden Lehrer und anschließend im Sekretariat erforderlich.

4. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet.



VI. Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Die Einhaltung dieser Hausordnung ist Bestandteil der Schulpflicht. Bei Verstößen werden angemessene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

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